Vertretungskonzept WDG, Stand November 2021

Grundsätze:

Geltend für Ad-hoc-Vertretung und geplante Abwesenheiten über kürzere Zeiträume in der Sek. I (Jahrgänge 5 bis 9/10)

1. Das WDG bemüht sich um die Minimierung von Stundenausfällen. Geplante Unterrichtsausfälle (z.B. im Rahmen der Durchführung des mündlichen Abiturs, der Versetzungskonferenz oder aufgrund von pädagogischen Tagen des Kollegiums) werden langfristig im Kalender der Website angekündigt. Für die Schülerinnen und Schüler wird ein sog. Studientag angesetzt, an dem Arbeitsaufträge im häuslichen Rahmen zu erledigen sind. Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen des Ganztages können bei unumgänglichen Stundenausfällen oder bei angesetzten Unterrichtsausfällen im Rahmen von Studientagen im Selbstlernzentrum betreut werden und hier ihre Aufgaben unter Aufsicht erledigen. Wir bitten die Eltern die Kinder per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) anzumelden.


2. Zielsetzung von Vertretungsunterricht ist das Ermöglichen von Übungsphasen und die Stärkung des selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernens der Schülerinnen und Schüler unter sachkundiger Anleitung.


3. Vertretungsaufträge des Fachlehrers sind Bestandteil des Unterrichts. Hier geübte oder erarbeite Inhalte können Bestandteil von Klassenarbeiten, Klausuren oder Lernzielkontrollen sein.


4. Nicht vertreten wird die letzte Nachmittagsunterrichtsstunde im Ganztag und auslaufenden Halbtag der Sek. I. Fällt der Nachmittagsunterricht bei mehreren Lerngruppen im Ganztag komplett aus, wird im Cluster eine Betreuung eingesetzt. Ist nur eine Lerngruppe betroffen, können die Schülerinnen und Schüler bis zum regulären Unterrichtsende im Selbstlernzentrum betreut werden. In Klasse 5 bis 7 wird bei den Eltern schriftlich abgefragt, welcher Schüler/ welche Schülerin im Falle von nicht kompensierbarem Unterrichtsausfall die Schule vor dem regulären Unterrichtsende verlassen darf. Eine entsprechende Liste ist Bestandteil des Klassenbuchs.


5. Die Organisation des Vertretungsunterrichts erfolgt im Rahmen der vorhandenen Ressourcen. Ressourcen entstehen durch (vgl. ADO §11, 3+4):
• kurzfristige Stundenplanänderungen (z.B. indem die letzte Stunde vorgezogen wird und bspw. in der 2. Std. stattfindet, sodass der Unterricht für die betroffene Klasse eine Stunde früher endet).
• nicht erteilte Stunden aufgrund abwesender Lerngruppen (Fahrten, Exkursionen, Praktika, Unterrichtsende der Q2 etc.).
• die Auflösung von Doppelsteckungen.
• die schulinterne Vertretungsreserve (Lehrkräfte mit befristeten Verträgen erhalten in ihrem Stundendeputat Präsensstunden, sodass sie im Rahmen ihres Vertrages Vertretungsunterricht erteilen können).


6. Sind keine der oben genannten Ressourcen verfügbar, werden die Kolleginnen und Kollegen in folgender Reihenfolge für Vertretungsstunden eingesetzt:
1. Fachlehrer(in).
2. Klassenlehrer(in).
3. Lehrkraft, die die Klasse kennt.
4. Lehrkraft, deren parallel liegende Stunde ausfällt.

Dabei gilt: 

• Jede festangestellte Lehrkraft ist verpflichtet, gemäß des Stellenanteils Ad-hoc-Mehrarbeit zu leisten (§61 LBG). Wird das individuelle Maß überstiegen (z.B. bei einer vollen Stelle mehr als vier Schulstunden pro Monat, bei Teilzeitstellen ab der ersten Stunde), können die geleisteten Stunden abgerechnet werden.

• Wenn die individuelle Arbeitsbelastung sehr hoch ist (z.B. bei vielen Korrekturen, allzu häufigem Einsatz für Vertretungsstunden oder persönlichen Gründen), besteht die Möglichkeit, bei der Schulleitung eine Belastungsanzeige zu stellen und so nicht in Vertretungsstunden eingesetzt zu werden.

• Um die Belastung durch Vertretungsunterricht auf alle Schultern zu verteilen, kann die Schulleitung zu folgenden Maßnahmen greifen:

o Lehrkräfte, die „Minusstunden machen“, können Vertretungsbereitschaften bekommen, die voll angerechnet werden, wenn die Vertretungsstunde tatsächlich stattfindet, und die mit 50% angerechnet werden, wenn keine Vertretungsstunde stattfindet.

o Vertretungslehrkräfte dürfen nur im Rahmen der in ihrem Stundenkontingent beinhalteten Präsensstunden Vertretungsunterricht erteilen.

o Lehrkräfte, die keine oder nur eine Springstunde in ihrem Stundenplan haben, können bis zu drei Bereitschaftsstunden erhalten, die vor dem individuellen Unterrichtsbeginn und/ oder -ende liegen. Sie haben ein Mitspracherecht bei der Frage, wo diese Stunden liegen. 

7. Für die jeweils ersten Stunden werden Präsenzstunden eingerichtet, sodass an jedem Wochentag ein oder zwei Lehrkräfte für Vertretungen zur Verfügung stehen. Wer eine Präsenzstunde im Stundenplan hat, wird nicht für Pausenaufsichten eingesetzt. Falls Vertretungsstunden anfallen, können Sie ganz normal abgerechnet werden. Präsenzstunden können auf dem Wunschzettel für den Stundenplan vermerkt werden.

8. Im Fall von Ressourcenknappheit werden die unteren Klassen bevorzugt berücksichtigt. 

9. Die Qualität des planmäßig erteilten Unterrichts darf durch Vertretungsunterricht nicht gemindert werden. Eine Zusammenlegung oder Mitbeaufsichtigung von Lerngruppen soll daher nur im Notfall erfolgen. Eine Mitbeaufsichtigung ist nur innerhalb eines einzelnen Clusters möglich. Nach Rücksprache mit dem Bibliothekspersonal können kleine Lerngruppen oder Teile von Lerngruppen im Selbstlernzentrum beaufsichtigt werden. 

10. Alle Kolleginnen und Kollegen haben vor ihrem persönlichen Unterrichtsbeginn, in der 1. großen Pause und vor Unterrichtsende den Vertretungsplan digital via UNTIS auf einem privaten Gerät oder anhand der Infobildschirme im Lehrerzimmer oder der gemeinsamen Mitte einzusehen. 

11. Vertretungsaufgaben: Im Fall von planbarer Abwesenheit von Lehrkräften z.B. durch Fahrten, Fortbildung oder genehmigten Sonderurlaub etc. ist von der betroffenen Lehrkraft ein angemessener Arbeitsauftrag zu stellen: in einer vorangegangen Stunde oder per I-Serv Kopien müssen von der abwesenden Lehrkraft selbst erstellt werden; das Sekretariat oder die Vertretungsplaner sind nicht dafür zuständig.

Bei Erkrankung (= nicht planbare Abwesenheit) sollte – wenn möglich – ein Arbeitsauftrag per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. vor Schulbeginn (spätestens 7.30 Uhr) gesendet werden. Müssen noch Vervielfältigungen vorgenommen werden, werden unbedingt zusätzlich die Anzahl der in der betroffenen Lerngruppe befindlichen Schülerinnen und Schüler mitgeteilt. Die Schulleitung bittet im Sinne der Nachhaltigkeit und des Einsparens von Papier (Kopierkosten!) um die Nutzung des Aufgabenmoduls in I-Serv. 

  • Lehrkräfte, die eine Vertretungsstunde übernehmen, haben sich immer zunächst über das Vorhandensein eines Arbeitsauftrags zu informieren (bei dem/der Vertretungsplaner/in oder im Sekretariat). Ist dieser vorhanden, ist er vorrangig auszuführen. Die vertretende und die vertretene Lehrkraft kontrollieren das sachgemäße Ausführen durch die Schülerinnen und Schülern.
  • Liegt kein Arbeitsauftrag vor, weil die zu vertretende Lehrkraft sich nicht in der Lage sah, einen solchen zu erstellen, dann:
    a. fahren Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichten, im eigenen Stoff fort, sofern dies sinnvoll möglich ist (Schüler haben die erforderlichen Materialen dabei); eine Verrechnung (= Vorziehen und damit unterm Strich ein Ausfall von Stunden für die Klasse) findet nur im Ausnahmefall und unter Kenntnis der Schulleitung statt.
    b. schreiten Fachlehrer im Stoff des Faches weiter voran. Bitte Rückmeldung dazu an die vertretene Lehrkraft geben.
    c. gibt der Vertretungslehrer eine Stunde aus seinem eigenen fachbezogenen Vertretungsfundus. In der Schule stehen hierfür verschiedene Materialhilfen im Lehrerarbeitsraum zur Verfügung. Jede Lehrkraft sieht sich in der Lage innerhalb der eigenen Fächer solche Stunden in Abstimmung auf die Lerngruppe spontan zu halten.

12. Es ist nicht gestattet, mit Schülerinnen und Schülern innerhalb von Vertretungsstunden

a. das Schulgelände zu verlassen,

b. ausschließlich der Unterhaltung dienenden Tätigkeiten nachzugehen (z. B. Spielfilme ohne Unterrichtsbezug, Spiele anderer Art),

c. Dinge unternehmen zu lassen, die andere Lerngruppen stören.

Die Lehrerkonferenz hat nach §68, 3 LBG am 10.08.2020 über die vorliegenden Vertretungsgrundsätze das vorliegende Vertretungskonzept nach Vorlage und Erläuterung durch die Schulleitung entschieden. Die Laufzeit wird auf ein Jahr pilotiert. Nach Evaluation wird im November 2021 entschieden.