Handynutzung

Unsere Regeln zur Nutzung von Elektronischen Geräten im Schulkontext

Vorab: Die Persönlichkeitsrechte aller in der Schule tätigen Menschen müssen besonderem Schutz unterliegen, deshalb ist die Nutzung von Film-, Foto- und Tonaufnahmen außerhalb von Unterrichtsvorhaben nicht zulässig. Ebenfalls untersagt ist die Verbreitung menschenverachtender, gewaltverherrlichender oder aus anderen Gründen für die jeweilige Altersgruppe nicht geeigneten Inhalte (Downloads) sowie ein unagemessener Sprachgebrauch.

Beteiligt sich ein Schüler / eine Schülerin an Aktionen, die die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen verletzten (z.B. Weiterverbreitung von Inhalten nach der obigen Beschreibung, oder an Aktionen, die als  „Cybermobbing“ gedeutet werden können) erfolgt ein schriftlicher Verweis nach §53,3 Schulgesetz NRW. In schwerwiegenden Fällen beschließt die Teilkonferenz weitergehende Maßnahmen.

 

1. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 7 schließen mitgeführte Mobiltelefone, Tablets, Laptops und sonstige Wertsachen verpflichtend vor Unterrichtsbeginn in den Wertschließfächern in ihrem Cluster ein. Dies gilt auch, wenn in der ersten Stunde der Unterricht in der Sporthalle oder im Naturwissenschafts- oder Kreativcluster stattfindet. Eine private Nutzung - auch in den Pausen ist NICHT gestattet. Ausnahmen regelt die Schulleitung.

2. Die Nutzung von privaten elektronischen Geräten zu Unterrichtszwecken kann durch die jeweiligen Fachlehrer gestattet werden und im Selbstlernzentrum in eigener Verantwortung stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler tragen im Anschluss Sorge für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Geräte.

3. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis Q2 wird empfohlen, mitgeführte Mobiltelefone, Tablets, Laptops und sonstige Wertsachen in den Wertschließfächern im Cluster bzw. personalisierten Spinden einzuschließen, wenn die Nutzung nicht unmittelbar erforderlich ist.

4. Mitgebrachte Privatgeräte aller Schulangehörigen sind nicht über die Schule gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert.

5. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis Q2 stellen bei der Nutzung ihrer elektronischen Geräte in Pausenzeiten oder Freistunden sicher, dass andere hierdurch nicht gestört werden (s. auch Pkt. 3, Schulgelände der Hausordnung).

6. Vor Klausuren und anderen Leistungsüberprüfungen dürfen alle elektronischen Geräte von der Lehrkraft eingesammelt werden. Bei den Vorabiturklausuren und den Abiturklausuren ist dies zwingend erforderlich. Die Schülerinnen und Schüler stellen vor der Abgabe sicher, dass die Geräte ausgeschaltet sind. Die Herausgabe der Geräte erfolgt nach Beendigung der Klausur.

6. Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsbeschränkungen von elektronischen Geräten in der Schule werden disziplinarisch geahndet. Die Geräte werden in diesen Fällen von den Lehrkräften eingezogen und verbeleiben in der Regel mind. 24 Stunden im Tresor der Schulleitung. Der betroffenen Schüler, die betroffenen Schülerin kann ihr Gerät am auf den Verstoss folgenden Schultag bei der Schulleitung abholen. Alternativ können  Erziehungsberechtigten unter Erteilung einer Empfangsbestätigung die Geräte im Sekretariat abholen.

Finden mehrere Verstösse innerhalb eines Jahres statt können weiterreichende pädagogische oder in schweren Fällen auch Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden.

 

Nach Einzug eines elektronischen Gerätes und in Notfällen können die Schülerinnen und Schüler ihre Eltern über das Sekretariat erreichen.