Verpflichtende und freiwillige Schulfahrten in G9 (Stand Juli 2025)

 

Jahrgangsstufe

Zeitpunkt im Schuljahr

Dauer

Pädagogische Anbindung / Unterrichtsanbindung

Maximaler Kostenrahmen inkl. Vollverpflegung

Pflichtfahrten für alle Schülerinnen und Schüler

Orientierungsstufe

2. Halbjahr Klasse 5

3-5 Tage

Pädagogischer Schwerpunkt: Kooperation, Teambildung, Klassengemeinschaft[i]

Fahrt im Cluster obligatorisch

Begleitung durch Klassenleitung, Schulsozialarbeit und Patenschüler*innen

290,-€

Mittelstufe I

 

Klasse 8

5 Tage +/- 1

Fahrt mit erlebnispädagogischem Schwerpunkt im Bereich Kultur oder Sport

Fahrt im Cluster fakultativ

Begleitung durch Klassenleitung

420,- €

 

Mittelstufe II

Klasse 10

Projekt Temptemus

"Wir wagen es!"

10 Tage von Montag bis Mittwoch 2. Wohe nach den Sommerferien

Kleingruppenprojekte mit Herausforderungscharakter

Begleitung durch Studierende

250,-€ 

 

Oberstufe

Am Ende der Q1 oder zu Beginn der Q2, abhängig von der Lage der Sommerferien im Schuljahr

Ca. 6 Tage

Auslandsfahrt unter einem aus einem Leistungskurs  erwachsenden Unterrichtsschwerpunkt[i]

Begleitung durch Lehrkräfte einer LK-Schiene (wird am Ende der EF festgelegt)

600,- €

 

An die Kurse gebundene Fahrten,

fakultativ, Teilnahme der betroffenen Schülerinnen und Schüler erwünscht

Differenzierungskurse Französisch

Ggf. Französisch 9

Straßburg

2. HJ 9

1 Schultag plus verlängertes WE

Auf Absprache mit Schülern und Erziehungsberechtigten, keine Garantie auf Kostenübernahme durch das Fahrtenkontingent der Schule

 

Altgriechisch 9

Berlin

2. HJ 9

1 Schultag plus verlängertes WE

Differenzierung Altgriechisch

wie oben

Französisch Sek.II

Paris

Q1 oder Q2

1 Schultag plus verlängertes WE

Fachbereich Französisch

wie oben

Biologie LK Q1

X-Lab / Göttingen

Ende 1. HJ Q2

2 Schultage

Fachbereich Biologie

wie oben

Geschichte Lk

Gedenkstättenfahrt

(z.B. Buchenwald oder Mittelbau Dora)

September /Oktober Q2

3 Tage

Fachbereich Geschichte

wie oben

+ Drittmittelförderung

alle 2 Jahre: Griechenlandreise der Griechischkurse Q1 und Q2 

Frühsommer

ca. 10 Tage

Fachbereiche Alte Sprachen

wie oben

Romfahrt der Lateinkurse Q1 oder Q2 Frühsommer 5 Tage  Fachbereiche Alte Sprachen wie oben

Physik Q2  „Einsteinwochenende“

1.HJ

1 Schultag+ Wochenende

Fachbereich Physik

wie oben

Physik Q2 „Cern“ /Genf

vor den Osterferien

2-3 Tage

Fachbereich Physik

wie oben

Sozialwissenschaften LK nach Brüssel zur EU

November/Dezember

2-3 Tage

Fachbereich SoWi

wie oben

+ Drittmittelförderung

Geschichtet Q2 Berlin, Abiturvorbereitung Vor dem schriftlichen Abitur, WE + 2 Schultage Vor dem schriftlichen Abitur, WE + 2 Schultage Fachbereich Geschichte wie oben
Ggf. Sozialwissenschaft Q2 Berlin Nach dem schriftlichen Abitur, 2 Schultage Nach dem schriftlichen Abitur, 2 Schultage Fachbereich Sozialwissenschaften

wie oben

+ Drittmittelförderung

Schüleraustausche

(fakultativ)

Schüler der Oberstufe

Chinaaustausch Wuhan

Jährlich,  Eine Woche Herbstferien + eine Schulwoche

Eine Woche Herbstferien + eine Schulwoche

Ansprechpartner: Frau Urso

 Ca.  1400,- und Schüleraufnahme/ Drittmittelförderung

Schüler der EF und Q1

Polenaustausch

alle 2-3 Jahre

ca. 10 Tage im 2. Hj

Ansprechpartner: Herr Schulte

 Ca.  300,- und Schüleraufnahme/ Drittmittelförderung

Schüler ab Klasse 8

Australienaustausch (Adelaide)

alle 2 Jahre ca. 14 Tage, davon eine Woche in den Ferien Ansprachpartner: Herr Krugmann und Frau Jansen Ca. 1400,-und Drittmittelförderung

 

[i] Anbindung an den Unterricht muss zwingend ausgewiesen werden.

 

Für alle Schulfahrten gilt generell, dass die Erziehungsberechtigten folgenden Punkten zustimmen: 

  1. Ich bin einverstanden, dass mein Sohn / meine Tochter mit Zustimmung der Fahrtleiter zusammen mit mindestens zwei weiteren Schülern eine begrenzte Zeit unbeaufsichtigt verbringen darf.
  2. Ich bin damit einverstanden, dass die Lehrkräfte anlassbezogen und in der Nacht die Nutzung internetfähiger Geräte unterbinden. 
  3.  Ich bin einverstanden, dass meine Tochter / mein Sohn auf eigene Kosten nach Rücksprache mit der Fahrtleitung nach Hause geschickt wird, falls ihr / sein Betragen die ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt behindert. Dazu gehört auch der missbräuchliche Konsum von alkoholhaltigen Getränken und der Genuss von illegalen Rauschmitteln.
  4. Auf Bus- und Bahnfahrten sowie auf Exkursionen herrscht Alkoholverbot!