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Schulvereinbarung des Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasiums
Schulprospekt
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1. Grundsätze
Gemeinschaft
Unsere Schule ist eine Gemeinschaft, die auf das wechselseitige Vertrauen und die bereitwillige Zusammenarbeit aller Gruppen (Schüler, Lehrer, Eltern) gründet.
Zielorientierung
Grundlegende Aufgabe unserer Schule ist das Unterrichten und Erziehen unserer Schülerinnen und Schüler mit dem Leitziel der Zukunftsfähigkeit. Zum Gelingen tragen alle ihren Teil bei und übernehmen die Verantwortung dafür.
Freiheit
Freiheit und Entfaltung der Persönlichkeit sind zentrale Werte des schulischen Zusammenlebens. Die Freiheit des einzelnen endet dort, wo die Freiheit des anderen beginnt. Freiheit ohne Verantwortungsgefühl für die Gemeinschaft ist Egoismus, der ein gedeihliches Zusammenleben und Arbeiten erschwert.
Toleranz und Respekt
Jeder bemüht sich darum, für andere offen zu sein, andere Meinungen zu respektieren und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Wir streben eine lebendige Streitkultur an, die auf Achtung, Toleranz und gutem Willen basiert. Gewalt und Menschenverachtung haben keinen Anspruch auf Verständnis und respektvolle Behandlung.
Soziales Handeln
Der Schulfrieden ist ein hohes Gut, der auch der Effektivität des Unterrichts dient. Alle bemühen sich um Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft. Das Verhalten aller orientiert sich am Grundsatz: Behandle den anderen so, wie du von ihm behandelt werden willst.
Verantwortung für die Umwelt
Wir gehen sparsam mit den natürlichen Ressourcen um und verpflichten uns auch in diesem Bereich zum Hinschauen und Handeln.
Lernbereitschaft
Jeder ist für sein Lernen selbst verantwortlich; die anderen unterstützen ihn dabei mit dem Ziel, die Selbständigkeit des einzelnen zu fördern. Zur Lernbereitschaft gehört auch die Offenheit für faire, wohlwollende Kritik, die den anderen und die Gemeinschaft fördert.
Anerkennung
Lob motiviert stärker als Tadel. Anstrengung und Leistung verdienen Anerkennung und Ermutigung, Übernahme von Verantwortung für die Gemeinschaft verdient Förderung und Dank.
2. Regeln für die Anwesenheit
Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme am Unterricht ist Voraussetzung für den Lernerfolg und Ausdruck des Respekts gegenüber allen Lehrenden und Lernenden. Auch die Lehrkräfte bemühen sich um Pünktlichkeit.
Bei einer früheren Beendigung des Unterrichts bleibt die Lerngruppe bis zum Pausengong in ihrem Raum, damit andere Lerngruppen nicht gestört werden. Die Schüler(innen) haben Anspruch auf Pausen; deshalb beenden die Lehrkräfte den Unterricht pünktlich.
Bei krankheitsbedingter Abwesenheit informieren die Eltern oder volljährigen Schüler(innen) die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung oder das Sekretariat spätestens am 2. Tag. Dadurch ist die notwendige Klarheit über den Grund des Fehlens gegeben; das Verfahren erleichtert es auch zu klären, wie der erkrankte Schüler/die erkrankte Schülerin wichtige Informationen über den Unterrichtsstoff, die Hausaufgaben usw. erhält. Eine schriftliche Entschuldigung wird spätestens am 3. Schultag nach dem Ende des krankheitsbedingten Fehlens vorgelegt. Eine zügige Entschuldigungspraxis ist für alle Beteiligten sinnvoll. Es liegt durchaus auch im Interesse der Schüler(innen), dass keine Unklarheiten über Fehlstunden aufkommen. Das Schulgesetz macht es den Schulen zur Auflage, unentschuldigte Fehlstunden auf Abschluss- und Abgangszeugnissen zu vermerken. Später vorgelegte Entschuldigungen werden in der Regel nicht akzeptiert; in besonderen Fällen entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der Klassen- oder Jahrgangsstufenleitung, wie mit verspäteten Entschuldigungen verfahren wird. In den Fächern des Differenzierungsbereichs gehen die Entschuldigungen auch an die Kurslehrer(innen).
Entschuldigungen werden - in angemessener Form verfasst - in den Unterricht mitgebracht.
Versäumt ein(e) Oberstufenschüler(in) krankheitsbedingt eine Klausur, so legt er/sie ein ärztliches Attest darüber vor. Ohne ärztliches Attest kann die versäumte Klausur als nicht erbrachte Leistung gewertet werden. Wer krank ist, ist meist in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt. Es empfiehlt sich daher nicht, dass Eltern ihre kranken Kinder in die Schule schicken, damit sie eine Klassenarbeit nicht versäumen.
Schüler(innen), die den Unterricht wegen Krankheit vorzeitig verlassen, melden sich bei einer Lehrkraft ab und legen am nächsten Schultag eine Bestätigung der Eltern darüber vor, dass sie dies zur Kenntnis genommen haben.
Ist ein Schulversäumnis vorher absehbar, wird bei der Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung ein Antrag auf Beurlaubung gestellt. Da Genehmigungen in vielen Fällen mit der Schulleitung abgestimmt werden müssen, benötigt die Schule eine Bearbeitungszeit von in der Regel einer Woche.
Die Eltern wirken darauf hin und aktiv daran mit, dass diese Regeln eingehalten werden.
Schüler(innen) der Sek. I halten sich während der großen Pausen nicht im Schulgebäude, sondern auf dem Schulhof auf. Bei Regen, Schnee oder in anderen Ausnahmefällen dürfen sie im Gebäude bleiben. Eine Lautsprecherdurchsage erfolgt nur, wenn die Situation unklar ist. Schüler(innen) der Sek. I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen, weil die Schule dazu verpflichtet ist, sie zu beaufsichtigen.
Schüler(innen) der Sek. II halten sich in den großen Pausen aus Sicherheitsgründen nicht im naturwissenschaftlichen Trakt auf.
Nehmen Schüler(innen) an schulischen Aktivitäten wie Wettkämpfen, Unterrichtsgängen usw. teil, so gilt das nicht als unentschuldigtes Fehlen im Regelunterricht. Das Fernbleiben wird den betroffenen Lehrkräften von den Schülern/Schülerinnen oder begleitenden Lehrern/Lehrerinnen möglichst vorher mitgeteilt. Am Schwarzen Brett im Lehrerzimmer ist eine Rubrik eingerichtet, in der Unterrichtsgänge, Exkursionen usw. von der begleitenden Lehrkraft mit einer Liste der betroffenen Schülerinnen und Schüler angekündigt werden.
3. Verantwortung für das Schulgebäude und den Schulhof
Für Schüler(innen) und Lehrer(innen) ist die Schule ein Arbeitsplatz, an dem sie einen großen Teil ihrer Zeit verbringen. Arbeitsplätze sollten generell sauber, ästhetisch ansprechend und funktional sein; man sollte sich gern an ihnen aufhalten und sich dort wohlfühlen. Es ist bekannt, dass auch das Lernen durch eine gepflegte Umgebung gefördert wird, weil sie Motivation freisetzt.
Unterrichtsräume sind Arbeitsräume. Die Klassen der Sek. I bleiben sechs bzw. fünf Jahre lang in ihrem Klassenraum. Das ist eine große Chance, ihn so auszugestalten, dass man sich wohl fühlt. Die Schulordnung ermutigt die Schüler(innen) ausdrücklich, sich für einen schönen Klassenraum zu engagieren und an seiner Gestaltung mit Vorschlägen und Aktivitäten mitzuwirken. Auch Topfpflanzen sind willkommen.
Dauerhafte Verschönerungsaktivitäten wie z. B. das Streichen von Klassenräumen werden mit der Schulleitung und den Hausmeistern abgesprochen.
Alle Schüler(innen) sind für die Sauberkeit und Ordnung in den Unterrichtsräumen verantwortlich – auch und gerade in Räumen, wo sie zu Gast sind. Mit dem – weitgehend neuen – Mobiliar gehen alle pfleglich um; es ist aus Steuergeldern bezahlt und soll auch späteren Nutzern in akzeptablem Zustand übergeben werden.
Wer das Mobiliar beschädigt oder verschmutzt, bringt den Schaden selbst wieder in Ordnung oder leistet der Schule neuwertigen Ersatz. Es gehört zu den Aufgaben der Klassen- und Jahrgangsstufenleitung, diese Maßnahmen auf den Weg zu bringen und ggf. mit Hilfe der Schulleitung durchzusetzen. Mutwillige Sachbeschädigungen und Verunreinigungen werden als gemeinschaftswidriges Verhalten angesehen und mit pädagogischen oder Ordnungsmaßnahmen sanktioniert. Zu den pädagogischen Einwirkungen gehören auch Auflagen, bestimmte Dienste für die Schulgemeinschaft zu übernehmen. Von den Eltern wird erwartet, dass sie solche Anleitungen zu sozialem Handeln unterstützen.
In allen Klassen der Sek. I wird von der Klassenleitung in Absprache mit den Schülern/Schülerinnen ein regelmäßiger Tafel- und ein Ordnungsdienst mit wöchentlichem Turnus eingerichtet. Entsprechende Listen werden möglichst für mehrere Monate erstellt und im Klassenraum ausgehängt. Welche Aufgaben diese Dienste im Einzelnen wahrnehmen, vereinbaren Schüler(innen) und Klassenleitung miteinander.
In allen Lerngruppen der Sek. II wird von der Lehrkraft ein Tafeldienst organisiert. Er sorgt dafür, dass die Tafel nach der Kursstunde gesäubert wird, damit der nächste Kurs eine saubere Tafel vorfindet. Schüler(innen) und Kurslehrer(innen) sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass der Kursraum in ordentlichem Zustand verlassen wird. Werden Sitzkonstellationen verändert, so wird am Ende der Stunde der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt.
Für alle Räume gilt: Am Ende der letzten Stunde werden die Stühle hoch gestellt und die Räume aufgeräumt und frei von Müll hinterlassen. Es gehört zu der sozialen Verantwortung von Schülern/Schülerinnen, auf die unter hohem Arbeitsdruck stehenden Putzkräfte Rücksicht zu nehmen und sie bei ihrer Arbeit zu entlasten.
Aus hygienischen und ästhetischen Gründen sollen die Toiletten besonders sauber sein. Hier vor allem gilt der Grundsatz, dass man einen Raum so verlässt, wie man ihn selbst vorfinden möchte. Aufsichtsführende Lehrkräfte kümmern sich regelmäßig auch um die Toiletten in ihrem Aufsichtsbereich. Die SV übernimmt Mitverantwortung dafür, dass die Toiletten sauber sind und bleiben; sie unterstützt die Schulleitung in ihrem Bemühen und ihrer Selbstverpflichtung, die Schülertoiletten in Ordnung zu halten.
Die Hausmeister vergewissern sich zweimal am Tage, dass genügend Toilettenpapier, Handtücher und Hygienebeutel zur Verfügung stehen.
Alle Benutzer melden grobe Verunreinigungen, Verstopfungen und Sachschäden in den Toiletten möglichst sofort an die Hausmeister oder an die Schulleitung weiter, damit schnell Abhilfe geschaffen werden kann.
Auch Schäden in anderen Räumlichkeiten werden den Hausmeistern mitgeteilt. Die Lehrkräfte haben die Möglichkeit, das mittels einer im Lehrerzimmer ausliegenden „Reparaturkladde“ zu tun. Die Hausmeister zeichnen darin an jedem zweiten Tag ab, dass sie die Schadenmeldung zur Kenntnis genommen haben, und leiten unverzüglich Reparaturmaßnahmen ein.
Die Treppenhäuser und Flure werden ansprechend und freundlich gestaltet. Ideen zur Verschönerung sind sehr willkommen, die Schulleitung nimmt sie gern entgegen und verpflichtet sich, eine zügige Beratung und Entscheidung herbeizuführen. Wechselnde Ausstellungen von Schülerarbeiten aus dem Fach Kunst gehören zum Standard des ästhetischen Erscheinungsbildes des Gebäudes.
Schüler(innen) und Lehrer(innen) übernehmen Verantwortung für die Sauberkeit der Treppenhäuser und Flure; die Bitte, Papier und dergleichen vom Boden aufzuheben, weisen Schüler nicht mit der Begründung zurück, sie selbst hätten es nicht hingeworfen. Eine solche Aufforderung durch einen Lehrer hat keinen Strafcharakter, sondern ist eine Dienstleistung für die Gemeinschaft.
Alle bemühen sich, den Schulhof sauber zu halten und die aufgestellten Papierkörbe zu benutzen. Der Hofdienst wird in wöchentlichem Turnus von den Klassen 5 – 10 wahrgenommen. Anregungen zur Verschönerung des Schulhofes sind willkommen.
Beim Verbrauch von Energie und Wasser sowie bei der Müllentsorgung orientieren wir uns an ökologischen Kriterien. Grundsätzlich soll Müll vermieden werden. Anfallender Müll wird nach Möglichkeit getrennt. Dafür stehen in allen Unterrichtsräumen Behälter für „gelben“ und für Restmüll. Größere Mengen an Papier werden in den Papiercontainer auf dem Schulhof gegeben. Der im Sekretariat und in den Lehrerarbeitsräumen anfallende Papierabfall wird getrennt entsorgt.
Leere Druckerpatronen können in der Schule abgegeben werden; in der Teeküche steht ein Behälter dafür. Dieses Verfahren ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern für die Schule auch finanziell hilfreich: Der Erlös aus dem Recycling der gesammelten Druckerpatronen fließt der Vereinigung der Freunde und damit der schulischen Arbeit zu.
Für die Sauberkeit und Ordnung im Oberstufenraum sorgen die Schüler(innen) der Sek. II selbst; die weitgehend aufsichtsfreie Atmosphäre sollte Ansporn zur eigenverantwortlichen Nutzung sein. Die SV koordiniert ggf. notwendige Maßnahmen im Benehmen mit der Schulleitung.
4. Verhalten im Unterricht
Schüler(innen) und Lehrer(innen) bemühen sich um eine entspannte, von Freundlichkeit und Höflichkeit geprägte Lernatmosphäre.
Lernen braucht eine ruhige Umgebung, die Konzentration ermöglicht. Wer schneller lernt, trägt Mitverantwortung dafür, dass die anderen genügend Zeit haben, ohne durch Unruhe gestört zu werden. Unterrichtsstörungen sind mit sozialem Handeln und Rücksicht gegenüber Mitschüler(inne)n und Lehrer(inne)n nicht vereinbar; sie werden nicht hingenommen.
Humor gehört zu einer positiven Unterrichtsumgebung; Lachen und Lernen widersprechen einander nicht. Lachen über tatsächliche oder vermeintliche Fehlleistungen von Mitschülern/Mitschülerinnen ist dagegen verletzend und entmutigend – ebenso wie unsachliche Kritik und Spott, herabsetzende Bemerkungen und Gesten.
Essen, Kaugummi Kauen und Trinken sind mit einer konzentrierten schulischen Unterrichtsatmosphäre nicht vereinbar. Wer im Unterricht trinken möchte, bittet die Lehrkraft um Erlaubnis und erhält sie, sofern nicht wichtige Gründe dagegen sprechen. Während mehrstündiger Klassenarbeiten und Klausuren dürfen die Schüler(innen) essen und trinken, solange niemand dadurch erheblich gestört wird.
Gäste sind, wenn sie ein besonderes Anliegen haben und der Unterrichtsprozess dadurch nicht beeinträchtigt wird, im Unterricht willkommen. Klassen- und Schulleitung müssen vorher dazu ihre Einwilligung geben; Fachlehrkräfte sind an das positive Votum der Klassen- und Schulleitung in der Regel nicht gebunden.
Das WDG untersagt das Mitbringen von Mobiltelefonen in die Schule nicht, weil nach unserer Auffassung die positiven Nutzungsmöglichkeiten überwiegen. Im Unterricht aber müssen alle Mobiltelefone und anderen elektronischen Geräte ausgeschaltet sein. Eine Ausnahme gilt für die Diensttelefone des Schülersanitätsdienstes. Den Unterricht störende Mobiltelefone können von der Lehrkraft eingefordert und der Schulleitung übergeben werden. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht erst, nachdem ein pädagogisches Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin oder seinen/ihren Erziehungsberechtigten geführt worden ist.
Während des Unterrichts wird der Raum nur mit Zustimmung der Lehrkraft verlassen. Bei einem Unwohlsein braucht nicht in jedem Fall eine Begleitperson dabei zu sein, wenn sich ein(e) Schüler(in) außerhalb des Klassenraumes erholen muss.
Vertretungsstunden sind Unterrichtsstunden. Unser Vertretungskonzept sieht vor, dass sie zu schulischem Arbeiten und Üben genutzt werden. In Zeiten zentraler Abschlussprüfungen und verkürzter Schulzeit ist das notwendiger denn je. Zur leichteren Orientierung für die Vertretungslehrkraft hält jede Klasse im Klassenbuch einen aktuellen Sitzplan bereit. Klassenleitung und Klassenbuchführer sind dafür verantwortlich, dass nach Umsetzungen zügig ein neuer Sitzplan erstellt wird. Vertretungsunterricht in der Sek. II, der nach dem Konzept des eigenverantwortlichen Lernens organisiert wird, findet in der Regel im Kursraum statt.
Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel einschließlich der Hausaufgaben liegen zu Beginn der Stunde auf den Bänken bereit.
Hausaufgaben dienen der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Sie sind selbstverständlicher Teil des schulischen Lernens und werden in der Regel im Unterricht besprochen. Hausaufgaben werden individuell außerhalb des Unterrichtes angefertigt. Der maximale zeitliche Umfang von Hausaufgaben ist in Erlassen und Lehrplänen vorgegeben. Eine ggf. notwendige Koordinierung erfolgt in der Sek. I durch die Klassenleitung.
Über Ferien werden keine Hausaufgaben gestellt; im Falle flexibler Ferientage gilt diese Regelung nur insofern entsprechend, als vom letzten Schultag bis zum ersten Schultag nach einer Kurzferienperiode keine Hausaufgaben aufgegeben werden.
Die Rückgabe von Klassenarbeiten und Klausuren sollte möglichst zügig erfolgen, damit die Schüler(innen) aus den Korrekturen im Hinblick auf den überprüften Unterrichtsstoff zeitnah lernen können.
Versäumte Hausaufgaben werden in vertretbarem Umfang und zeitlichem Rahmen nachgeholt. Schüler(innen), die ihre Hausaufgaben nicht dabei haben, teilen das der Lehrkraft zu Beginn der HA-Besprechung unaufgefordert mit. Sind Hausaufgaben aus triftigem Grund nicht angefertigt worden, teilen die Eltern nicht volljähriger Schüler(innen) das den Fachlehrer(inne)n schriftlich mit.
5. Verhalten in den Pausen
Pausen dienen der notwendigen Erholung. Mit diesem Grundsatz verträgt sich ihre Nutzung als Unterrichtszeit nicht. Ausnahmen sind grundsätzlich nur bei mehrstündigen Leistungsüberprüfungen notwendig und vorgesehen.
In den 5-Minuten-Pausen dürfen alle Schüler(innen) im Gebäude bleiben. Wegen der großen Unfallgefahr sind schnelles Laufen, Ballspielen und andere Spiele mit starkem körperlichem Einsatz im Gebäude nicht gestattet.
Um keine unnötigen Konfliktsituationen zu schaffen, werden andere Klassenräume als der eigene nicht aufgesucht. Nach dem Gong suchen alle Schüler(innen) unverzüglich ihren Klassen- oder Kursraum auf. Die Tür wird geschlossen.
Die Fenster sollten in den Pausen in Kippstellung offen stehen, damit die Klassenräume durchlüftet werden. Ein weites Öffnen von Fenstern ist ohne direkte Aufsicht einer Lehrkraft nicht zulässig. Die Lehrkraft der vorangehenden Stunde ist dafür verantwortlich, dass kein Fenster in diesem Raum offen steht bzw. weit geöffnet werden kann.
In den großen Pausen begeben sich die Schüler(innen) der Sek. I zügig auf den Hof. Die Lehrkraft wartet, bis alle Schüler den Raum verlassen haben, und schließt ihn ab. Wenn Schüler(innen) aus Fachräumen kommen, dürfen sie ihre Sachen in ihren Klassenraum bringen. Zwei Schüler(innen) dürfen vor ihrer Klasse warten, um die Aufsicht führende oder eine andere Lehrkraft zu bitten, den Raum zu verschließen.
Die Klassen, in denen erkennbar in der nächsten Stunde Unterricht ist, werden von den Aufsichtsführenden am Ende der Pause nach dem ersten Gong aufgeschlossen. Die Frühaufsicht schließt die Klassenräume spätestens zehn Minuten vor Beginn der ersten Stunde auf.
Auch aus Fachräumen werden die Schüler(innen) erst mit dem Pausengong entlassen, weil ein früheres Ende des Unterrichts mit erheblichen Störungen für andere Lerngruppen verbunden wäre.
Wer Angelegenheiten im Sekretariat regeln möchte, tut das in den großen Pausen. Wichtige Gespräche mit der Schulleitung, den Stundenplanern und Fachlehrern können von Schülern/Schülerinnen ebenfalls im Verwaltungstrakt in den großen Pausen geführt werden; Anliegen einer Lerngruppe werden dabei von nicht mehr als zwei Schülern/Schülerinnen vertreten.
Während der Pausen begegnen Schüler(innen) und Lehrer(innen) einander häufig. Im Sinne unserer allgemeinen Grundsätze entspricht es einem höflichen Miteinander, dass Schülerinnen und Schüler die Lehrkräfte grüßen und zurück gegrüßt werden. Zu den verbindlichen Umgangsformen gehört es, dass im Gebäude keine Kopfbedeckungen getragen werden. Alle Mitglieder der Schulgemeinde tragen eine dem Lernort Schule angemessene Kleidung.
Auf den Schulhöfen bieten die Tischtennisplatten und die Fußballtore die Möglichkeit, die Pausenzeit körperlich aktiv zu nutzen. Bei großer Nachfrage können von der SV im Einvernehmen mit den SV-Verbindungslehrern und der Schulleitung jahrgangs– oder klassenbezogene Nutzungsregelungen vereinbart werden. Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist in jedem Fall unerlässlich; wer sich rücksichtslos und unfair verhält oder andere unnötigerweise vom Spiel ausschließt, muss damit rechnen, von der Nutzung der Spielflächen auf Zeit oder auf Dauer ausgeschlossen zu werden.
Softball-Spiele sind - mit Ausnahme des Theatrons – auf dem gesamten Schulhof erlaubt, andere Ballspiele ausschließlich auf dem oberen Schulhof. Eine Ausnahme gilt für das Basketballspiel im Bereich der Körbe auf dem Ostschulhof. Die Grünanlagen werden pfleglich behandelt, die Beete in der Regel nicht betreten.
Der Balkon und der Zugang auf der Südstraßenseite dienen als Notausgang und dürfen in der Regel nicht betreten werden.
Die während der Pausen Aufsicht führenden Lehrkräfte achten auf die Einhaltung der Regeln. Sie sind die Ansprechpartner der Schüler und Schülerinnen, wenn es zu Problemen oder Konflikten kommt, die die Beteiligten selbst nicht lösen können. Lässt sich keine Kompromissregelung finden, so entscheidet die Aufsicht.
Die Aufsicht führenden Lehrkräfte gehen ihrer Tätigkeit umsichtig nach und sind für die Schüler(innen) jederzeit ansprechbar. Die Schüler(innen) kommen den Weisungen der Aufsichten nach.
Die Schule ist den Eltern gegenüber zur Beaufsichtigung minderjähriger Schüler(innen) und Schülerinnen verpflichtet. Dieser Aufsichtspflicht kann sie nur auf dem Schulgelände nachkommen; Schüler der Sek. I dürfen deshalb das Schulgelände nicht verlassen.
Die Teeküche und der Gang davor sind für die Schüler(innen) der Sek. I kein dauerhafter Aufenthaltsort in den Pausen. Nachdem sie in der Teeküche oder beim Hausmeister etwas gekauft haben, tritt die allgemeine Regel in Kraft, dass Schüler der Sek. I das Gebäude bis zum ersten Gong verlassen.
6. Verschiedenes:
Wertsachen sollen nach Möglichkeit nicht in die Schule mitgebracht werden, auf keinen Fall aber im Klassenraum offen liegen bleiben. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände ist untersagt.
Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
Plakate und Aushänge bedürfen gemäß Schulgesetz der Zustimmung der Schulleitung. Auf kommerzielle Zwecke ausgerichtete Aushänge sind unzulässig; dazu gehören begrenzte Aktionen zugunsten einer Jahrgangsstufen- oder Klassenkasse mit schulischer Zweckbindung nicht. Solche Aktionen werden mit der Schulleitung und ggf. auch mit der Teeküche abgestimmt. Die Schulleitung sagt ihre grundsätzliche Unterstützung für solche Aktionen zu, erst recht, wenn sie zur Förderung der Gemeinschaft beitragen.
Werbung für Nachhilfeunterricht ist im Schulgebäude nicht zulässig. Es ist der SV unbenommen, eine entsprechende Informationsbörse einzurichten.
Die Persönlichkeitsrechte von Schülern/Schülerinnen und Lehrern/Lehrerinnen müssen von der Schule geschützt werden; deshalb ist die Nutzung der Film-, Foto- und Tonaufnahme-Funktionen von Handys im schulischen Rahmen nicht zulässig. Verstöße dagegen können durch ein Verbot des Mitbringens von Mobiltelefonen geahndet werden.
Aus Sicherheitsgründen darf auf dem Schulgelände nicht gefahren werden. Das bezieht sich auch auf Rollerblades u.ä. Fahrräder werden in den entsprechenden Ständern abgestellt.
Das Werfen von Schneebällen und das „Waschen“ anderer mit Schnee sind mit hoher Verletzungsgefahr verbunden und deshalb auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg untersagt.
7. Anwendung und Weiterentwicklung
Schüler(innen), die sich über die Regeln hinwegsetzen, müssen mit pädagogischen und in gravierenden Fällen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen. Bei Sachbeschädigungen gilt das Verursacher-Prinzip; Schäden müssen von den Verursachern bzw. deren Eltern ersetzt werden. Das gilt ausdrücklich auch für von der Schule ausgeliehene Lehrmittel.
Zu den pädagogischen Maßnahmen gehören auch Dienste für die Gemeinschaft wie Reparaturen und Reinigungsaktionen im Gebäude und auf dem Schulhof. Solche Dienste können auch von einzelnen Lehrkräften, insbesondere den Klassenlehrer(innen), auferlegt werden; die Schulleitung wird darüber informiert.
Bei gehäuften Verstößen im Zusammenhang mit Hausaufgaben und Unterrichtsmaterialien sowie Verspätungen und unentschuldigten Schulversäumnissen gehört auch das Nacharbeiten unter Aufsicht zu den geeigneten pädagogischen Einwirkungen. Ein solches Nacharbeiten ist den betroffenen Schülerinnen und Schülern mindestens einen Tag zuvor mitzuteilen; das Nacharbeiten hat in der Regel Vorrang vor privaten Terminen. Die Eltern werden möglichst frühzeitig über eine nachlassende Hausaufgabenmoral informiert. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus wirken sie aktiv auf eine Verhaltensänderung ihrer Kinder hin.
Nach Beratung in den zuständigen Gremien tritt die Schulordnung am 14.09.2007 in Kraft.
Sie wird den Schüler(innen) von den Lehrkräften und/oder der SV in geeigneter Form - u.a. auf der WDG-Website - bekannt gegeben. In allen Klassen der Sek. I liegt ein Exemplar der Schulordnung aus. Klassenlehrer(innen) besprechen zu Beginn eines neuen Schuljahres spätestens bis zu den Herbstferien mit ihren Klassen die Schulordnung und vermerken das im Klassenbuch. Die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen werden in Orientierungsstunden mit dem Regelwerk gründlich vertraut gemacht.
Anregungen, Kritik, Verbesserungs- und Erweiterungsvorschläge sind ausdrücklich willkommen. Sie werden von Einzelnen oder als Gruppenvorschläge in schriftlicher Form mit Erläuterung bei der SV und/oder der Schulleitung abgegeben. Einmal im Jahr werden sie gesammelt von allen Mitwirkungsgremien beraten. Die Schulleitung legt sie danach der Schulkonferenz zur Entscheidung vor.
Alle Gruppen der Schule verpflichten sich, auf die Einhaltung der gemeinsam vereinbarten Regeln zu achten. Dem gemeinschaftlichen Geist der Schulordnung entspricht es nicht, wenn bei Fehlverhalten Einwirkungen nur von Seiten der Lehrkräfte und der Schulleitung erwartet werden. Auch die Schüler(innen) und Eltern sowie ihre gewählten Vertreter(innen) bemühen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Einhaltung der Regeln einzutreten und die Lehrer bei der Durchsetzung der Regeln aktiv zu unterstützen.
[für die Website aufbereitet durch Paul Sommer – Weisel]
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